Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Statik:
Statische Berechnungen und Konstruktionszeichnungen werden vom Auftraggeber beigestellt.
2. Bewehrungsstahl:
Bewehrungen werden in BSt. 550 (Rippen-Stabstahl) oder M 550 (Bewehrungsmatten) ausgeführt. Die Bewehrungsstähle entsprechen den Bestimmungen der ÖNORM.
Als Standardbewehrung gelten alle Stabstahl Positionen (Stabst.) ohne Unterschied der Durchmesser von 8 bis 36 mm und Bewehrungsmatten mit einem Flächengewicht über 2,1 kg/m2.
3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
3.1 Schalungen:
Geschalte Betonoberflächen werden gemäß Porigkeitsklasse 3P, Strukturklasse S1, Farbgleichheitsklasse F1, und einer Arbeitsfuge Klasse A1 ausgeführt.
3.2 Gerüste:
Gerüste sind für die angegebene Höhe, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse, in die Einheitspreise einkalkuliert.
3.3 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- das Verwenden eines höheren Zementanteils, eines anderen Kornaufbaus oder einer höheren Festigkeitsklasse als gefordert, aus Gründen der Fertigung oder leichterer Einbringung des Betons, nach Wahl des Auftragnehmers im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
- Beton der Festigkeitsklassen bis C12/15 mit einer Expositionsklasse XO(A)
- Beton der Festigkeitsklassen über C12/15 mit der Expositionsklasse XC1
- Bauteile mit einer Neigung bis 3 Prozent (lot- oder waagrecht)
- Betonarbeiten bei Lufttemperaturen ab + 5 Grad C
- Schutz bei stehenden Bewehrungsteilen, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend (bei Durchmessern bis 10 mm werden Sicherheitsleisten verwendet)
- Absteifungen bei Schalungen einschließlich etwa notwendiger statischer Berechnungen (für bewehrten oder nicht bewehrten Beton)
- das Abfasen der Kanten (z.B. bei Unterzügen, Säulen, Wänden) durch Einlegen von Dreikantleisten
- das Herstellen von Wassernasen, nach Wahl des Auftragnehmers
- die Durchdringung der Schalung (z.B. mit Fugenbändern, Bewehrung)
- das wasserdichte Verschließen der Hüllrohre, wenn wasserundurchlässigem Beton (B2 bis B7) vereinbart ist
- das Einlegen und Verankern von Installations-Einbauteilen (z.B. Dosen, Rohre) durch andere Auftragnehmer, wenn keine Behinderung des Arbeitsablaufes eintritt und die Schalung nicht beschädigt wird.
4. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (z.B. händisch oder maschinell) und ohne Unterschied, ob Transportbeton oder auf der Baustelle hergestellter Beton verwendet wird.
4.1 Höhen:
Leistungen bei Höhen von Null bis 3,2 m (b.3,2m) einerseits und Höhen von Null bis über 3,2 m (ü.3,2m: "Ausschreiberlücke") andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben.
Wände mit einer Höhe von Null bis über 3,2 m werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Wänden mit einer Höhe von Null bis 3,2 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 3,2 m und die Summe der Flächen von Null bis zur angegebenen Höhe (über 3,2 m).
Höhen von lotrechten Bauteilen aus Beton werden je Geschoß von der Aufstandsfläche bis zur Oberkante des Bauteiles gemessen.
Höhen von waagrechten Bauteilen werden nach der Unterstellungshöhe des fertigen Betonkörpers (= Untersicht) gemessen.
Höhen von z.B. Plattenbalken- und Kasettendecken werden nach der größten Unterstellungshöhe des fertigen Betonkörpers (= Untersicht) gemessen.
4.2 Stahlgewichte:
Gewichte von Distanzhaltern, Bügeln und dergleichen aus Stahl werden dem Gewicht (Abrechnungsmenge) der Bewehrungspositionen des jeweiligen Bauteiles ohne Unterschied der Art und ihres Durchmessers hinzugerechnet.
Die Abrechnung erfolgt nach Stahlauszugslisten, die vom Auftraggeber oder vom damit beauftragten Statiker so aufbereitet wurden, dass eine Zuordnung der Stahlgewichte zu den Positionen der Ausschreibung durch den Auftragnehmer eindeutig ersichtlich und diese daher in Folge für den Auftraggeber überprüfbar ist.
4.3 Anschlussbewehrungen:
Etwaige Anschlussbewehrungen aus normalen Stabstählen oder Bewehrungsmatten, welche aus einem Bauteil für einen später anzufertigenden Teil herausragen, werden in der Position und Menge des (früher hergestellten) Bauteils erfasst.
Anschlussbewehrungen werden bei der Höhenermittlung des Bauteiles nicht berücksichtigt.
4.4 Schalungen:
Schalungen werden nach dem Ausmaß der abgewickelten, geschalten Flächen der Betonkörper abgerechnet.
Version: 2018-07
Art und Verwendung gemäß ÖNORM B 6000.
Im Positionsstichwort ist die Art und Dicke der Elemente angegeben.
Wärmedämmung unter Stahlbetonfundamenten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 50 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Abschalelement für Stahlbetonfundamente aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS. Befestigung mittels Systemwinkel und Speedschrauben auf der Bodenplatte.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
Mindestdicke Abschalelement 100 mm.
z.B. XPS TOP 50 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung unter Stahlbetonfundamente aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 70 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Abschalelement für Stahlbetonfundamente aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS. Befestigung mittels Systemwinkel und Speedschrauben auf der Bodenplatte.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
Mindestdicke Abschalelement 100 mm.
z.B. XPS TOP 70 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Version: 2018-07
Art und Verwendung gemäß ÖNORM B 6000.
Im Positionsstichwort ist die Art und Dicke der Wärmedämmung angegeben.
Wärmedämmung für Stahlbetonwände, -stürze, -unterzüge und -säulen aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS Premium 30 SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung für Stahlbetonwände, -stürze, -unterzüge und -säulen aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 30 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung für Stahlbetonwände, -stürze, -unterzüge und -säulen aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS im Thermobonding-Verfahren (TB) hergestellt, mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 30 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung für Stahlbetonwände, -stürze, -unterzüge und -säulen aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS im Thermobonding-Verfahren (TB) hergestellt, mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS PLUS 30 SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung für Stahlbetonwände, -stürze, -unterzüge und -säulen aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 50 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung für Stahlbetonwände, -stürze, -unterzüge und -säulen aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS im Thermobonding-Verfahren (TB) hergestellt, mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 50 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung für Stahlbetonwände, -stürze, -unterzüge und -säulen aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 70 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung für Stahlbetonwände, -stürze, -unterzüge und -säulen aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS im Thermobonding-Verfahren (TB) hergestellt, mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 70 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und zusätzlich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrechnet. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung zugezählt.
Version: 2018-07
Art und Verwendung gemäß ÖNORM B 6000.
Im Positionsstichwort ist die Art und Dicke der Elemente angegeben.
Wärmedämmung, zum Schutz der Abdichtung, aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS Premium 30 SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung, zum Schutz der Abdichtung, aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 30 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung, zum Schutz der Abdichtung, aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS im Thermobonding-Verfahren (TB) hergestellt.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS PLUS 30 SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung, zum Schutz der Abdichtung, aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS im Thermobonding-Verfahren (TB) hergestellt.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 30 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung, zum Schutz der Abdichtung, aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 50 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung, zum Schutz der Abdichtung, aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS im Thermobonding-Verfahren (TB) hergestellt.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 50 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung, zum Schutz der Abdichtung, aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 70 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmung, zum Schutz der Abdichtung, aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoffplatten XPS im Thermobonding-Verfahren (TB) hergestellt.
Dämmplatten mit:
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 70 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Standardausführung:
Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben.
Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben.
2. Nutzungsdauer:
Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben.
3. Angabe des Auftraggebers (AG):
Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
4.1 Dachneigung:
Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad.
4.2 Ausführung:
In die Einheitspreise einkalkuliert sind:
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet.
Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.
Version: 2018-07
Die Wärmedämmung von Hochzügen oder lotrechten Flächen wird mit der Dachfläche abgerechnet, die damit verbundenen Erschwernisse mit einer Aufzahlungsposition verrechnet.
Produkteigenschaften gemäß ÖNORM EN 13163, ÖNORM B 6000 und Qualitätsrichtlinie Styropor.
Im Positionsstichwort ist die Art und Dicke der Elemente angegeben.
Wärmedämmschicht mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 20 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Hochwärmedämmschicht mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 20 PLUS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 25 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Hochwärmedämmschicht mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 25-PLUS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 30 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Hochwärmedämmschicht mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 30-PLUS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus Resolhartschaum gem. EN 13166.
z.B. Resolution Flachdach von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Version: 2017-10
Abgerechnet nach der gesamten mittleren Dämmschichtdicke jeder Teilfläche. Im Einheitspreis ist auch die Erschwernis des Unterlegens mit Wärmedämmplatten verschiedener Dicken, entsprechend der Abmessungen der Gefälleplatten, einkalkuliert. Bei Zwischendicken erfolgt die Verrechnung nach der jeweils nächsthöheren Dickenstufe.
Im Positionsstichwort ist die Art, Neigung und mittlere Dicke (mD) der Elemente angegeben.
Gefälledämmung aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 20 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 60 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 80 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 100 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 120 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 140 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 160 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 180 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 200 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmung aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 20-PLUS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 60 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 80 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 100 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 120 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 140 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 160 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 180 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 200 mm.
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Gefälledämmung aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 25 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 60 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 80 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 100 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 120 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 140 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 160 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 180 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 200 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmung aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 25-PLUS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 60 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 80 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 100 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 120 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 140 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 160 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 180 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 200 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmung aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 30 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 60 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 80 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 100 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 120 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 140 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 160 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 180 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 200 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmung aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff.
z.B. EPS W 30-PLUS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 60 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 80 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 100 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 120 mm.
Angebotenes Erzeugnis:
Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 140 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 160 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 180 mm.
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Gefälledämmplatten mit einem Gefälle von 2 Prozent und mittlerer Dämmschichtdicke von 200 mm.
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Version: 2018-07
Die Wärmedämmung von Hochzügen oder lotrechten Flächen wird mit der Dachfläche abgerechnet, die damit verbundenen Erschwernisse mit einer Aufzahlungsposition verrechnet.
Die Platten werden umweltschonend mit CO2 als Treibmittel erzeugt, ohne FCKW, H-FCKW und HFKW.
Im Positionsstichwort ist die Art und Dicke der Elemente angegeben.
Wärmedämmschicht mit Platten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoff im Thermobonding-Verfahren hergestellt, für die Anwendung im Umkehrdachsystem (UKD):
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS PLUS 30 SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoff im Thermobonding-Verfahren hergestellt, für die Anwendung im Umkehrdachsystem (UKD):
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 30 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoff für die Anwendung im Umkehrdachsystem (UKD):
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 30 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoff im Thermobonding-Verfahren hergestellt, für die Anwendung im Umkehrdachsystem (UKD):
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 50 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoff für die Anwendung im Umkehrdachsystem (UKD):
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 50 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoff im Thermobonding-Verfahren hergestellt, für die Anwendung im Umkehrdachsystem (UKD):
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 70 TB SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoff für die Anwendung im Umkehrdachsystem (UKD):
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS TOP 70 von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Wärmedämmschicht mit Platten aus extrudiertem Polystyrolhartschaumstoff für die Anwendung im Umkehrdachsystem (UKD):
Wärmeleitfähigkeit:
z.B. XPS Premium 30 SF von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Begriffe:
Im Folgenden wird für:
2. Kennzeichnung/Nachweise:
Systemkomponenten des gleichen Systemherstellers (Systemhalters) und von diesem empfohlenes Zubehör werden verwendet. Auf Anforderung werden dem Auftraggeber alle Nachweise (z.B. Konformitätspapier) vorgelegt.
3. Untergrundeigenschaften:
Die Ausführung des WDVS erfolgt auf Untergründen, für die gemäß ÖNORM kein besonderer Eignungsnachweis erforderlich ist.
4. Verarbeitung:
Die Verarbeitung erfolgt durch qualifiziertes Personal. Etwaige ergänzende Verarbeitungsrichtlinien des Systemhalters und anerkannte technische Regeln zur Qualitätssicherung ( z.B. Verarbeitungsrichtlinien) gelten ebenfalls als Vertragsbestandteil.
4.1 Leibungen:
Die Ausführung der Wärmedämmung im Leibungs- und Sturzbereich (z.B. bei Fenster- und Türöffnungen) erfolgt in der Dicke des Dämmstoffes der Fassadenfläche, soweit nicht aus zwingenden räumlichen Gründen nur eine geringere Dicke möglich ist. Für solche etwaige räumlich erzwungenen Dickenunterschiede erfolgt keine Änderung der Einheitspreise.
5. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
Version 2018
Die Wärmedämmung von Hochzügen oder lotrechten Flächen wird mit der Dachfläche abgerechnet, die damit verbundenen Erschwernisse mit einer Aufzahlungsposition verrechnet.
Die Platten werden umweltschonend mit CO2 als Treibmittel erzeugt, ohne FCKW, H-FCKW und HFKW.
Im Positionsstichwort ist die Art und Dicke der Elemente angegeben.
.
Hochwärmedämmender Resol-Hartschaum mit geschlossener Zellstruktur mit Kaschierung. Der Hochleistungsdämmstoff eignet sich optimal für die platzsparende Anwendung als Fassadendämmung im wärmedämmverbundsystem:
z.B. Resolution Fassade von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Hochwärmedämmender Resol-Hartschaum mit geschlossener Zellstruktur ohne Kaschierung.
Leibungsdämmschicht mit Platten aus Resol-Hartschaum für die Anwendung bei Fenster- und Türenleibungen im Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
z.B. Resolution Fassade Leibungsplatte von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Fassadendämmschicht (Vollwärmeschutz) mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff für die Anwendung im Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit guten Schallschutzeigenschaften:
z.B. EPS FS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Fassadendämmschicht (Vollwärmeschutz) mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff mit Protect-Beschichtung für die Anwendung im Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit guten Schallschutzeigenschaften:
z.B. EPS FS-PLUS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Fassadendämmschicht (Vollwärmeschutz) mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff für die Anwendung im Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
z.B. EPS F von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Fassadendämmschicht (Vollwärmeschutz) mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff mit Protect-Beschichtung für die Anwendung im Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
z.B. EPS F-PLUS von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Leibungsdämmschicht mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff für die Anwendung bei Fenster- und Türenleibungen im Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
z.B. EPS F Leibungsplatte von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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Hochwärmedämmende Leibungsdämmschicht mit Platten aus expandiertem Polystyrolhartschaumstoff für die Anwendung bei Fenster- und Türenleibungen im Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
z.B. EPS F-PLUS Leibungsplatte von AUSTROTHERM oder Gleichwertiges.
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