Offener Industriedatenpool

Urheberrechtliche Grundlagen der Nutzung durch Dritte

Urheberrecht an den Daten des offenen Industriedatenpools: Das Urheberrecht der gespeicherten Daten obliegt dem jeweils bereitstellenden Industrieunternehmen. Das jeweilige Industrieunternehmen hat somit auch die Berechtigung, über die Verwendung seiner Daten frei zu verfügen, und Dritten ausdrücklich den Zugriff auf die Daten zu gestatten bzw. ausdrücklich zu verweigern, wobei die aus dem Datenzugriff durch Dritte entstehenden Aufwendungen von diesem Dritten dem Betreiber des offenen Industriedatenpools zu ersetzen sind.
Möglichkeit zum Zugriff durch EDV-Systemhersteller und Datendienstleister: Obwohl Fa. Inndata auch selbst EDV- und E-Commerce-Systeme für Baustoffhändler am Markt anbietet, ist dem ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Baustoffindustriefirmen Folge zu leisten und auch konkurrierenden Systemherstellern der Zugang zu den Baustoffdaten in Rücksprache mit den jeweiligen Baustoffindustriefirmen gegen Aufwandsentschädigung zu gestatten.

Es kann daher jeder Systemhersteller gegen eine im Einzelfall zu vereinbarende Aufwandsentschädigung auf die Daten der Baustoffindustrie zugreifen, und die jeweils aktuellsten Daten aller beteiligten Industriefirmen für eigene Zwecke:
Herunterladen:
  • Download ist jederzeit in einem mit dem Systemhersteller zu vereinbarenden Datenformat online möglich. Bei jedem Download werden jeweils die letztgültigen Daten des jeweiligen Baustofferzeugers entsprechend seiner letzten Datenaktualisierung bereitgestellt.
  • Die vorhandenen Daten werden in einem problemlos datentechnisch weiter bearbeiteten Format (z.B. Access97 (TM), XML oder CSV) nach Wunsch des Systemherstellers bereitgestellt.
  • Textliche Änderungen der Industriedaten stehen jeweils unmittelbar im zugreifenden System zur Verfügung, Änderungen von Bildern und verknüpften Dokumenten spätestens am der Änderung folgenden Kalendertag, 05:00 Uhr.
Live mit dem eigenen System verknüpfen: Die Verknüpfung erfolgt „live" auf den offiziellen Datenstamm der Baustoffindustrie, wobei textliche Änderungen der Industriedaten jeweils unmittelbar im zugreifenden System zur Verfügung stehen, Änderungen von Bildern und verknüpften Dokumenten spätestens am der Änderung folgenden Kalendertag, 05:00 Uhr.

Der Zugriff (IP-basiert) kann über verschiedene Formate erfolgen, z.B.:
  • XML
  • HTML
  • CSV
  • PRICAT
  • DATANORM
  • BmeCAT
Rechtliche Voraussetzungen für den Zugriff durch dritte Systemhersteller auf den offenen Industriedatenpool: Voraussetzung für den Zugriff ist ein aufrechtes Vertragsverhältnis des Systemherstellers mit dem jeweiligen Baustoffindustrieunternehmen. In diesem Vertrag sind zu regeln:
  • Zeitraum der Zugriffsberechtigung
  • Zweck des Zugriffes
  • Art des Zugriffes (online oder per Download der Daten)
  • gegebenenfalls Art und Höhe der Vergütung für die Weiterverarbeitung der Daten durch den Systemhersteller
  • Einschränkung der Datenmenge (z.B. nur bestimmte Produktgruppen)
Dieses Vertragsverhältnis ist aus urheberrechtlichen Gründen für jeden Einzelfall nachweisbar zu belegen, und auf Verlangen dem Betreiber des offenen Industriedatenpools vorzulegen, wobei die Art und Höhe der Vergütung des Industriebetriebes dem Systembetreiber gegenüber nicht nachgewiesen werden muss. Bei Bedarf stellt der Betreiber des offenen Industriedatenpools gerne entsprechende Vertragsformulare zur Verfügung.
Haftung des offenen Industriedatenpools:
Fa. inndata Datentechnik GmbH als Betreiber des offenen Industriedatenpools wendet in Datenpflege und Systembereitstellung die erforderliche Sorgfalt an. Der Nutzer des offenen Industriedatenpools erkennt jedoch an, dass
  • jede Art von Software auch bei sorgfältiger Prüfung fehlerbehaftet sein kann,
  • die – zum Teil händisch erfolgende – Datenpflege auch bei sorgfältiger Durchführung fehlerbehaftet sein kann,
  • der Betreiber des Industriedatenpools von den angelieferten Daten abhängig ist und
  • diese ebenfalls möglicherweise bereits fehlerhaft angeliefert worden sein können.
Der Nutzer des offenen Datenpools erkennt ausdrücklich an, dass weder Fa. Inndata Datentechnik GmbH noch die beauftragende Baustoffindustrie für angebliche oder tatsächliche negative Folgen aus der Verwendung des offenen Industriedatenpools (haftungs-)rechtlich belangt werden kann.

Die Firma inndata Datentechnik GmbH wird jedoch etwaig auftretende Unstimmigkeiten in Zusammenarbeit mit der Baustoffindustrie umgehend nach Bekanntwerden bereinigen.
Datenpflege im offenen Industriedatenpool durch dritte Dienstleister: Selbstverständlich ist es auch möglich, dass bestimmte Baustoffindustriefirmen dritte Dienstleister mit der Bereitstellung und Pflege der Unternehmensdaten unter Nutzung der technischen Infrastruktur des offenen Industriedatenpools beauftragen.
In diesem Fall stellt der offene Industriedatenpool verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung:
  • Online-Datenerfassung
    Unter www.industriedatenpool.at steht ein vollwertiges Online-Datenerfassungssystem zur Erfassung und Pflege sämtlicher Daten des beauftragenden Baustoffindustrieunternehmens in passwortgeschützter und bequem bedienbarer Form zur Verfügung.
  • Online-Datenübernahme von Artikellisten und Preislisten
    Über eine spezielle Schnittstelle können Artikel- und Preislisten online automatisiert aus einem vordefinierten CSV-Dateiformat (über Excel bequem erstellbar) übernommen werden. Sämtliche erforderlichen Hilfsmittel werden vom System zur Verfügung gestellt.
  • Fremddatenübernahme von Datenträgern
    Der offene Industriedatenpool ist in der Lage, von verschiedenen tabellenorientierten Fremddatenquellen (z.B. MS Access, Excel, CSV, XML, DATANORM, PRICAT etc.) Daten automatisiert zu übernehmen. Hier kann es jedoch erforderlich sein, die Schnittstellen an das jeweilige Fremddatenformat anzupassen.
Rechtliche Voraussetzungen für die Beschickung des offenen Industriedatenpools mit Daten aus Fremddatenquellen oder durch dritte Dienstleister: Hierfür sind erforderlich:

ein aufrechtes Vertragsverhältnis des Industriebetriebes mit dem Dienstleister und folgenden Inhalten:
  • auftraggebender Industriebetrieb
  • verbindliche Einverständniserklärung des Industriebetriebes mit der Veröffentlichung seiner Daten über den offenen Industriedatenpool
  • zu verwendende Datenquelle
  • Vergütung des Industriebetriebes für die Datenpflege an den Dienstleister
  • Vereinbarung bezüglich Vergütung des Industriebetriebes für laufende Betriebskosten an den offenen Industriedatenpool
oder ersatzweise:

ein aufrechtes Vertragsverhältnis des Industriebetriebes mit dem Betreiber des offenen Industriedatenpools mit folgenden Inhalten:
  • auftraggebender Industriebetrieb
  • zu verwendende Datenquelle
  • Angabe des durchführenden Dienstleisters
  • Vereinbarung bezüglich Vergütung des Industriebetriebes für laufende Betriebskosten an den offenen Industriedatenpool
Ein Rechtsanspruch dritter Dienstleister auf den Zugriff zum offenen Industriedatenpool besteht auch bei aufrechtem Vertragsverhältnis zwischen Dienstleister und Industrieunternehmen nur bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Industriedatenpool und dem jeweiligen Industrieunternehmen.